Theorie und Praxis

 

Forschungsgeschichte

 
   
a) Von den Anfängen bis zu Huttichs "Collectanea" (1520)
 
Archäologie ist eine Methode der Geschichtsforschung. Dazu gehört zuallererst die bewusste Wahrnehmung der vergangenen Lebensäußerungen in ihren Spuren und Überresten, verbunden mit der Frage nach Benennung, Zeugnisart und Geschichtsquellenwert. Zur Wissenschaft erwächst die Archäologie jedoch erst mit der Quellenkritik, die die ungeprüfte Überlieferung, die Sage, die reine Phantasie und das Wunschdenken ablöst. Dieser Wandel ist vor allem mit der Zeit der Humanisten verbunden, die häufig zugleich Sammler besonders der römischen Altertümer waren.
Wir hören von den ersten Münz- und Inschriftensammlungen, nicht zuletzt wegen der exzellenten philologischen Ausbildung jener Tage.
Die überregional bekannten Mainzer Römerdenkmale "Drususstein" und "Römersteine" stellen dabei immer wieder den Ausgangspunkt aller Betrachtungen dar. Gänzlich unerwähnt blieb die gewaltige Theaterruine, nur 340 m vom Drususstein entfernt liegt, obwohl sie schon bei Gozwin im 11. Jh. erwähnt wird: ... superstites theatri ruinae ...
Spätestens mit Johannes Huttichius, der 1513 als Magister, Examinator und Geistlicher nach Mainz kam, beginnt für die Archäologie in Mainz und Rheinhessen eine neue Zeit, die gradlinig zur heutigen Landesarchäologie führt. Huttich war der erste archäologische Begeher von Stadt und Flur, sammelte, notierte, zeichnete und befragte die Bürger. 1520 erschien sein Werk "Collectanea antiquitatum in urbe atque agro Moguntino repertarum".
Von 45 abgebildeten römischen Denkmälern - fast nur Inschriften - sind heute nur noch vier erhalten.

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b) Die Zeit bis Pater Fuchs' "Alte Geschichte von Mainz" (1771)
 
In den nächsten reichlich 200 Jahren entstanden immer neue Sammlungen, die jedoch - kaum zusammengetragen - bald wieder in alle Welt zerstreut wurden. Zu einem "Boom" in der Entdeckung von Altertümern führten die raumgreifenden barocken Festungsarbeiten unter Kurfürst Johann Philipp von Schönborn. In jene Zeit gehört auch die älteste Publikation einer bei Erdarbeiten gefundenen römischen Fußbodenheizung bei Windesheim, Kreis Bad Kreuznach. Noch heute besticht die Genauigkeit dieser bei Merian 1645 (Palatinatus Rheni 81) abgebildeten Architektur. Zahlreiche Bodenfunde aus Mainz und Rheinhessen wanderten übrigens ab 1763 in das Antiquarium des Mannheimer Schlosses.
Dies ist zugleich die Zeit des Wirkens von Pater Joseph Fuchs, Sohn des Mainzer Artilleriehauptmanns Sebastian Fuchs. Von seinem Seligenstädter Benediktiner-Kloster aus betrieb er in Mainz Forschungen und führte Grabungen durch. 1771 veröffentlichte er den ersten Teil seiner "Alten Geschichte von Mainz"; 1772 folgte der zweite. Durch den Tod seines Förderers Kurfürst Emmerich-Joseph von Breidbach-Bürresheim fand 1774 das Unternehmen seinen vorzeitigen Abschluss. Pater Fuchs wurde sogar vom Kurfürstennachfolger Friedrich Karl Joseph von Erthal in seinem Seligenstädter Kloster festgesetzt, wo er wenige Jahre später starb; Kurfürst Erthal war ein Gegner der Aufklärung.
Nach Huttich stellt das Werk von Pater Fuchs einen Markstein in der Archäologiegeschichte von Mainz dar. Doch nicht nur durch die Schilderung von wiedergewonnener Geschichte zeichnete sich sein Werk aus, sondern auch durch Kritik an der ungenügenden städtischen Pflege:
"Die unzählige Menge römischer Denkmäler und Alterthümer in und um Mainz, machte diese Stadt schon von 400 Jahren her zu einem offenen Mark[t]e römischer Alterthümer und Seltenheiten, woher viele Fürsten und Große ihre Kabinete ausschmückten ..." ... "Tausend schöne Stücke sind in Frankreich, England, in Holland, Niederlande, Lothringen, Ober- und Niedersachsen, Hessen, Schweiz, Savoyen, Schweden und Rußland von Mainz hinweg geführet worden."
(Einleitung 2/2 u. 3)

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c) Von Lehne zu den Alterumsvereinen und bis zum ersten Gesetz (1902)
 
In der Sache führte Johann Friedrich Franz Lehne ab 1798 die historisch-aufklärende Arbeit von Pater Fuchs fort. 1802 kam es - um jüngste Grabungsergebnisse im Zahlbacher Römerfriedhof vermehrt - zur ersten Ausstellung von Bodenfunden: Grundstock des heutigen Landesmuseums. Einer der ersten prominenten Besucher war Goethe.
In dem Sammelwerk "Die römischen Alterthümer der Gauen des Donnersberges" (posthum 1836/37 erschienen) findet sich der erste befundorientierte archäologische Gesamtplan von Mainz, dem Wissen der Zeit entsprechend gestaltet. Von hier führte die Entwicklung gradlinig zum "Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer in Mainz" (am 31.01.1844), dem heutigen Mainzer Altertumsverein. Josef Emele war sein erster Direktor. Mit dem zweiten Mann in diesem Verein, Ludwig Lindenschmit d.Ä., ist dann die im Jahre 1852 vorgenommene Gründung des Römisch-Germanischen Zentralmuseums verbunden, dessen Sammel- und Forschungsgebiet allerdings auf ganz Deutschland (Deutscher Bund) ausgerichtet war. 1871 konnte Ludwig Lindenschmit dieses Institut auch im neuen Kaiserreich verankern. Die damalige archäologische Erforschung von Mainz, Rheinhessen und dem unteren Nahetal ist in folgenden Publikationen besonders gut nachzulesen:
  1. Zeitschrift des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer in Mainz (Mainz 1845 ff.);
  2. W. und L. Lindenschmit, Das Germanische Todtenlager bei Selzen in der Provinz Rheinhessen (Mainz 1848);
  3. L. Lindenschmit, Die Alterthümer unserer heidnischen Vorzeit (Mainz 1864 ff.);
  4. Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung (Wiesbaden 1827 ff.);
  5. Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande (Bonn 1842 ff.).
Über Mainz hinausgeschaut finden sich ab Ende des 18. Jahrhunderts in Bad Kreuznach und Bingen erste nennenswerte archäologisch-historische Beobachtungen und Nachforschungen. In Bingen und seiner Umgebung ist Pfarrer Gärtler von 1764-1782 tätig und erforscht die Stadtmauer sowie das römische Landgut im Binger Wald.
In Bad Kreuznach zieht das Kastellgebiet mit seinen Funden und Befunden die Aufmerksamkeit auf sich. Ab 1856 findet diese Forschung ihren organisatorischen Mittelpunkt im "Antiquarisch-Historischen Verein für Nahe und Hunsrücken" (wichtige Personen: Peter Engelmann, Otto Kohl).
In Worms sorgt sich ab 1879 der neugegründete Altertumsverein um Ausgrabungen und Funde (wichtige Personen: Karl Koehl, Friedrich Soldan, August Weckerling, Maximilian Freiherr von Heyl).
In Alzey vollzog sich diese "Institutionalisierung" der Sammlung und Geländeforschung durch die Gründung eines Vereins und die Schaffung eines Museums ab 1904, hier besonders angeregt durch die Entdeckung des spätantiken Kastells 1902 (wichtige Personen: Eduard Anthes, Jean Braun, Wilhelm Unverzagt).

Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Wissen von den nur in Bodenurkunden, also archäologischen Funden und Befunden vorhandenen frühesten Geschichtszeugnissen und deren ideeller Wert in jener Zeit breit entwickelt war. Zugleich konnte man überall beobachten, wie diese "stummen Zeugen" im Gelände vermehrt zerstört (z.B. durch Bebauung), verschleudert oder auch gewinnbringend in die Welt verkauft wurden. Die Geschichtsforschung allgemein wie die Regional- und Heimatgeschichte brauchten Hilfe.

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d) Leitgedanken zur Organisation des archäologisch-prähistorischen Landesdienstes von Professor Dr. Karl Schumacher (Vom Rhein 7, Februar 1908)
 
Karl Schumacher, 1860-1934. Bildnachweis: Schumacher Festschrift 1930 Schumacher Festschrift. Zum Geburtstag Karl Schumachers."Wenn heutzutage aus irgend einer Amtsregistratur, Bürgermeisterei usw. alte Urkunden an den Krämer wanderten, wie es noch vor einer Generation gang und gäbe war, so würde sich bei allen Gebildeten ein Schrei der Entrüstung erheben und die Staatsbehörde würde sofort einschreiten. Mit den ältesten Dokumenten unserer Geschichte, den Bodenaltertümern, geschieht dasselbe noch Tag für Tag, indem sie unbeachtet oder absichtlich verschleudert werden; und doch sind sich nur wenige der grossen Versündigung an unserem nationalen Kulturerbe bewusst. Man ist sich eben in den weitesten Kreisen noch nicht darüber klar, dass diese Bodenaltertümer geschichtliche Dokumente sind so gut wie die Archivalien aus Pergament und Papier, ja in mancher Beziehung noch wichtigere, weil einzig und allein sie uns Kunde geben von den frühesten Zuständen der Menschheit und deren allmählichen Fortschritten. Die Beschäftigung mit diesen Dingen wird sogar von Gebildeten nicht selten noch als eine Art Sport hingestellt, wie etwa das edle Weidwerk; sie überlegen nicht, dass es sich hier im wesentlichen um die Betätigung einer privaten Liebhaberei handelt, dort aber um eine den Interessen der Allgemeinheit dienende Beschäftigung, welche die Gesetze des allmählichen Werdens der Dinge zum Nutzen und Frommen aller zu ermitteln sucht.
In wissenschaftlichen Kreisen, die sich der Pflege unserer Altertümer widmen, wird diese Unkenntnis und Gleichgültigkeit längst durch Wort und Schrift bekämpft, aber die Erfolge sind noch recht bescheiden, wiewohl die verschiedensten Wege zur Erreichung des Zieles eingeschlagen werden. Die einen betonen mehr die gesetzlich Regelung der Materie, andere wünschen eine praktischere Organisation des archäologischen Landesdienstes, wieder andere verlangen intensivste Belehrung der weitesten Volkskreise.
Während Frankreich, Italien, Griechenland, die Türkei ebenso wie England, Dänemark, Schweden, Norwegen längst zumteil sogar sehr strenge Gesetzte zum Schutze ihrer Bodenaltertümer haben, ist in Deutschland bis jetzt Hessen bekanntlich der einzige Staat, welcher ein solches Schutzgesetz besitzt. Es steht aber zu hoffen, dass diesem tapferen Beispiele Hessens in Bälde auch die andern deutschen Regierungen folgen werden und die wiederholten Eingaben und Vorstellungen der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, der Deutschen anthropologischen Gesellschaft, des Verbandes deutscher Architekten und Ingenieure usw. Berücksichtigung finden. Die Behandlung durch die Gesetzgebung ist ja unstreitig mit grossen Schwierigkeiten verknüpft, aber das hessische Beispiel zeigt, wie sie überwunden werden können."

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e) Die staatliche Fürsorge für Bodenaltertümer bis zur Gründung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
 
Mit dem Erlass von Ausgrabungsgesetzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden der Schutz und die verantwortungsbewusste Erforschung der heimischen archäologischen Befunde und Funde grundlegend und dauerhaft verbessert.
Für den rheinhessischen Raum (heutige Kreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und kreisfreie Städte Mainz und Worms) galt ab dem 16. Juli 1902 das "Gesetz, den Denkmalschutz betreffend", für die Nordpfalz (Teile der Kreise Bad Kreuznach und Alzey-Worms) die "Verordnung, die Ausgrabungen und Funde von prähistorischen oder historisch merkwürdigen Gegenständen betreffend" vom 6./7. September 1908 und für die preußische Rheinprovinz (hier der Kreis Bad Kreuznach) das "Ausgrabungsgesetz" vom 26. März 1914.

Für diese Frühzeit der staatlichen Fürsorge sind als Bodendenkmalpfleger (bezogen auf den heutigen Mainzer Amtsbezirk) zu nennen
  • für Rheinhessen: Eduard Anthes,
  • für die Pfalz: Friedrich Sprater,
  • für die Rheinprovinz: Hans Lehner, Franz Oelmann, Josef Hagen.
Eduard Anthes, 1855-1922. Bildnachweis: Göldner, H.  2002 Ehrung für Eduard Anthes. Ein Odenwälder war der erste Denkmalpfleger. In: hessen archäologie 2002, S. 197 Friedrich Sprater, 1884-1952.  Bildnachweis: Historisches Museum der Pfalz, Speyer
Hans Lehner, 1866-1938. Bildnachweis: Bildnachweis: Fuchs, R. 1971 Die Ära Lehner u. der Erweiterungsbau von 1909. In: Kunst u. Altertum am Rhein, Bd. 38, S. 133 Franz Oelmann, 1883-1963. Bildnachweis: Böhner, K.  1958 Franz Oelmann. In: Bonner Jahrbücher 158
Unterstützt wurden sie von den Geschichtsvereinen (im Verband der Hessischen Geschichts- und Altertumsvereine) in Alzey, Bingen, Ingelheim, Mainz, Worms sowie Bad Kreuznach und Meisenheim in der preußischen Rheinprovinz; die jeweils gebietsmäßig zuständigen Museumskollegen traten helfend zurErnst Neeb, 1861-1939. Bildnachweis: Schütz, F. 1981 Mainz zur Zeit Ernst Neebs. In: Ernst Neeb u. das Alte Mainz. Kleine Mainzer Bücherei, Bd. XV, S. 49 Seite:
Karl Schumacher, Ernst Neeb, Georg Durst, die Männer vom Immergrünkreis, Karl Geib, Jakob Como, Friedrich Maria Illert und die Familie der Freiherren von Heyl zu Herrnsheim.
In Rheinhessen übernahm sogar "auf dringendem Wunsch der zuständigen Regierungsstelle . . . die Direktion des Römisch-Germanischen Zentralmuseums widerstrebend" nach dem Tode von E. Anthes 1922 die Aufgabe der Bodendenkmalpflege im Nebenamt. Der zunächst als Übergangslösung gedachte Zustand blieb letzten Endes erhalten bis zur Errichtung der Fachreferate bei den neuen rheinland-pfälzischen Regierungsdienststellen 1953.
Für diese Phase der "Landesarchäologie" sind besonders zu nennen Gustav Behrens, Friedrich Behn, Werner Schnellenkamp und Peter Thaddäus Keßler.


Gustav Behrens 1884-1955. Bildnachweis: Archäologische Denkmalpflege, Mainz Friedrich Behn, 1883-1970. Bildnachweis: Böhner, K. 1970 Friedrich Behn. In: RGZM 17, S. VIII
Werner Schnellenkamp, 1904-1940. Bildnachweis: Reinert, H.(Hrsg.) 1950 Werner Schnellenkamp. In: Mannus, Zeitschrift für deutsche Vorgeschichte. S. 513 Peter Thaddäus Keßler, 1869-1957. Bildnachweis: BPS Stadtarchiv Mainz
Der archäologische Wissenszuwachs jener Zeit ist vor allem nachzulesen in den Zeitschriften:
  1. Bonner Jahrbücher 1, 1842 ff.,
  2. Mainzer Zeitschrift 1, 1906 ff.,
  3. Vom Rhein 1, 1902 ff . (Nachfolger: Der Wormsgau 1, 1926/33 ff.),
  4. Berichte und Veröffentlichungen des Antiquarisch-historischen Vereins
  5. Bad Kreuznach 1857 ff. (Nachfolger: Verein für Heimatkunde 1918 ff.)
  6. Bad Kreuznacher Heimatblätter 1, 1921 ff.

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f) Der Werdegang der rheinland-pfälzischen Landesarchäologie in Rheinhessen und dem unteren Naheraum
 
Das Ende des zweiten Weltkrieges führte durch die Einrichtung einer Französischen Zone links und einer Amerikanischen Zone rechts des Rheines zur verwaltungsmäßigen Abtrennung der rechtsrheinischen Vororte Amöneburg, Kastel, Kostheim, Gustavsburg, Bischofsheim und Ginsheim vom Mainzer Stadtgebiet. Nach Schaffung der Bundesländer Rheinland-Pfalz (18. Mai 1947) und Hessen blieb dieser Zustand erhalten. Auch die landesarchäologische Erforschung ist daher bis heute auf diese (Rhein)-Grenze festgelegt. Reichlich 20 Jahre später (1968/70) führte die Reform der Verwaltungsgliederung nochmals - nun innerhalb des Landes - zu Veränderungen in den archäologischen Zuständigkeitsbereichen. Die neuen Kreisgrenzen ordneten ringsum eine Reihe von Orten dem Mainzer Amtsgebiet zu, andere schieden aus.
Die organisatorische Geburtsstunde des Mainzer Landesarchäologie-Amtes fällt auf den 14.10.1948. Durch den Minister für Unterricht und Kultus wurde Museumsdirektor Prof. Dr. Gustav Behrens für den Regierungsbezirk Mainz "mit der Betreuung der Bodendenkmalpflege" beauftragt. Damit hielt man zunächst am Organisationsmodell der Vorkriegszeit fest (Beauftragung der Direktion des RGZM im Nebenamt).
Der Runderlass vom 10.06.1950 gab diesem Auftrag seine nähere Inhaltsbestimmung; vor allem wurde die weiter andauernde Gültigkeit der auch für die Vorkriegszeit zitierten Gesetze für Preußen, Hessen und Bayern, entsprechend der Landesteile, festgelegt. Die verantwortlichen Archäologen hießen jetzt staatliche Vertrauensmänner für Bodendenkmalpflege. Auch die große Bedeutung der wieder zu aktivierenden ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege wurde herausgestellt.
Am 24.01.1951 legte ein ministerialer Runderlass die Zugehörigkeit des Kreises Kreuznach zum Bodendenkmalpflegebezirk Mainz aus archäologisch-historischen Gründen fest.

Für das Jahr 1953 ist dann bei Karl Heinz Esser (MZ 48/49, 1953/54, 172) zu lesen:
"Anläßlich der Emeritierung des bisherigen Bodendenkmalpflegers von Rheinhessen, Prof. Dr. G. Behrens, und der Neuabgrenzung des Aufgabenbereiches des Römisch-Germanischen Zentralmuseums beauftragte das Kultusministerium des Landes Rheinland-Pfalz im April 1953 Dr. Schermer mit der Wahrung der Bodendenkmalpflege in RheinhesseHeinz Schermer, 1920-1955. Bildnachweis: Archäologische Denkmalpflege, MainzDr. Schermer ist seit Mai 1952 als Volontär und seit November 1953 als städt. Angestellter am Museum tätig und bearbeitet hier das Sachgebiet der Vor- und Frühgeschichte. Mit der offiziellen Übertragung der rheinhessischen Bodendenkmalpflege an die Fachkraft des Altertumsmuseums der Stadt Mainz und deren Finanzierung durch Landesmittel wurden einerseits die Fortführung der 150jährigen Tradition unseres Museums und andererseits die sinnvolle und unter den heutigen Verhältnissen einzig mögliche Wahrung dieser gesetzlich festgelegten Landesaufgabe gewährleistet."

Dr. Heinz Schermer, der neue staatliche Vertrauensmann, formuliert sofort vehement die Notwendigkeiten für eine effektive Sach- und Personalausstattung (Briefe vom 01.09.1953 und 01.09.1954) und betont: "Es erweist sich nach dem Vorhergesagten als unbedingt notwendig, ein rheinhessisches Bodendenkmalamt als Landesdienststelle zu schaffen."
Am 15.09.1955 starb H. Schermer unerwartet, und am 01.11.1955 übernahm Dr. Bernhard Stümpel - bis dahin Museumsvolontär - seine Aufgabe.
Bernhard Stümpel, 1924-1994. Bildnachweis: Archäologische Denkmalpflege, Mainz
Seit dem 1. April 1956 arbeitete dann "die Bodendenkmalpflege in Rheinhessen und dem Kreis Kreuznach endlich im Rahmen einer eigenen Dienststelle (Landesdienst für Vor- und Frühgeschichte). Räumlich dem Altertumsmuseum der Stadt Mainz angeschlossen, setzte der Landesdienst die bewährte Zusammenarbeit zwischen Bodendenkmalpflege und diesem Institut fort. Als wissenschaftliche Angestellte zur Unterstützung des kommissarischen Leiters konnte Dr. Waltraud v. Pfeffer gewonnen werden, die am 1. Juli 1956 ihren Dienst antrat."
(B. Stümpel, MZ 53, 1958, 61)

Waltraud von Pfeffer, 1922-2004. Bildnachweis: Archäologische Denkmalpflege, MainzAufgaben und Ziele der archäologischen Denkmalpflege beschrieb B. Stümpel 1959 im Beiheft 3 des Mitteilungsblattes zur rheinhessischen Landeskunde, S. 5ff.
Nach fast zehnjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit wurde B. Stümpel am 01.06.1964 mit der hauptamtlichen Leitung des Amtes betraut, das nun auch nicht mehr "Landesdienst...", sondern "Staatliches Amt für Vor- und Frühgeschichte" hieß.
Ab dem 01.01.1967 übernahm das Land das Altertumsmuseum der Stadt Mainz, fortan unter dem Namen Mittelrheinisches Landesmuseum. Das Land hatte damit die Gesamtverantwortung für Museum und Bodendenkmalpflege in der Hand, also auch die Erforschung und Darstellung der archäologischen Stadtgeschichte von Mainz.

Zehn Jahre nach der von B. Stümpel vorgenommenen Standortbestimmung der archäologischen Bodendenkmalpflege (1959) griff der Speyerer Amtsleiter Karlwerner Kaiser das Thema 1969 erneut auf und beschreibt in der Zeitschrift "Pfälzer Heimat" (Heft 3, Oktober 1969, S. 119ff.) die Zusammenhänge, das Werden und die Aufgaben der staatlichen Bodendenkmalpflege in Rheinhessen-Pfalz.

Seit Mitte der siebziger Jahre mehrten sich in den Rechenschaftsberichten die Hinweise und Klagen auf die sich immer mehr öffnende Kluft zwischen Personalausstattung und der wachsenden Aufgabenfülle im Gelände, bzw. der restauratorischen und wissenschaftlichen Auswertung. Der Einsatz von Zivildienstleistenden brachte seit 1977 eine gewisse Entlastung.

Durch die Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Denkmalschutz- und -pflegegesetzes am 23.03.1978 verloren die bis dahin 4 selbständigen staatlichen Ämter für Vor- und Frühgeschichte in Trier, Speyer, Koblenz und auch Mainz ihre Eigenständigkeit und bildeten von nun an eine Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz. Die leitenden Archäologen begrüßten diese Organisationsform nicht.

Zum 1. Januar 2007 wurde der Sitz der "Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz" eingerichtet, unter deren Dach in der Folgezeit das Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz sowie die Landesmuseen in Mainz, Trier und Koblenz stufenweise zusammengeführt wurden. Als obere Landesbehörde ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe direkt dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur nachgeordnet. Sitz der neuen Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) ist Mainz.
Die Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Direktionen: Burgen, Schlösser, Altertümer, Landesdenkmalpflege und Landesarchäologie weitergeführt. Die Direktorinnen und Direktoren leiten ihre Einrichtungen selbstständig im Rahmen abgestimmter Zielvorgaben.
An der Spitze der Generaldirektion steht eine Generaldirektorin oder ein Generaldirektor. Sie oder er wird vom Ministerpräsidenten auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Ministeriums ernannt. Am 1. August 2008 wurde der bisherige Direktor des Landesmuseums Koblenz, Diplom-Ingenieur Thomas Metz zum neuen Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) ernannt.
Zu Metz´ Stellvertreter wurde mit gleichem Datum der Landesarchäologe Gerd Rupprecht bestellt.

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g) Die Landesarchäologie Rheinland-Pfalz, Außenstelle Mainz, in den letzten 25 Jahren
 
Ab dem 01.07.1979 kam Gerd Rupprecht zur Entlastung des Abteilungsleiters B. Stümpel in das Mainzer Amt.
Nach der durch eine schwere Krankheit hervorgerufenen vorzeitigen Pensionierung von B. Stümpel im Jahre 1982 wurde G. Rupprecht mit der Amtsleitung betraut, da auch Frau Dr. Waltraud von Pfeffer, seit 1956 zweite Wissenschaftlerin im Mainzer Amt, im September 1982 in den Ruhestand ging. Die freigewordenen Wissenschaftlerstellen wurden 1983 von Dr. Detert Zylmann (seit 01.05.07 in Altersteilzeit) bzw. 1990 von Dr. Marion Witteyer eingenommen.

Heute gehören außer den Genannten noch folgende Mitarbeiter fest zur Direktion Archäologie Mainz:
 
Vorname Name Funktion im Amt seit
Jürgen
Christina
Erik
Elke
Thomas
Dieter
Günter
Joachim
Barbara
Angelika
Ursula
Ernst
Jansen
Klingenberg
Tietze
Schilp
Scholz
Brücken
Schütz
Spannring
Hofmann
Weichhart
Grabungstechniker
Reinigungskraft
Grabungstechniker
Grabungszeichnerin
Restaurator*
Grabungsarbeiter
Volontär
Grabungstechniker
Grafikerin (halbtags)
Sekretärin
Grafikerin (halbtags)
1988
1993
1989
1992
1973
1990
2004
1990
1994
1984
1988
*seit 01.07.08 in Altersteilzeit
 
Dazu treten 8 Zivildienstleistende und zahlreiche Kollegen und Mitarbeiter in ganz unterschiedlichen Bindungen an das Amt, darunter auch zahlreiche Ehrenamtliche.

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