Das Ende des zweiten Weltkrieges führte durch die
Einrichtung einer Französischen Zone links und einer Amerikanischen
Zone rechts des Rheines zur verwaltungsmäßigen Abtrennung der
rechtsrheinischen Vororte Amöneburg, Kastel, Kostheim, Gustavsburg,
Bischofsheim und Ginsheim vom Mainzer Stadtgebiet. Nach Schaffung der
Bundesländer Rheinland-Pfalz (18. Mai 1947) und Hessen blieb dieser
Zustand erhalten. Auch die landesarchäologische Erforschung ist daher
bis heute auf diese (Rhein)-Grenze festgelegt. Reichlich 20 Jahre später
(1968/70) führte die Reform der Verwaltungsgliederung nochmals -
nun innerhalb des Landes - zu Veränderungen in den archäologischen
Zuständigkeitsbereichen. Die neuen Kreisgrenzen ordneten ringsum
eine Reihe von Orten dem Mainzer Amtsgebiet zu, andere schieden aus.
Die organisatorische Geburtsstunde des Mainzer Landesarchäologie-Amtes
fällt auf den 14.10.1948. Durch den Minister für Unterricht
und Kultus wurde Museumsdirektor Prof. Dr. Gustav Behrens für den
Regierungsbezirk Mainz "mit der Betreuung der Bodendenkmalpflege"
beauftragt. Damit hielt man zunächst am Organisationsmodell der Vorkriegszeit
fest (Beauftragung der Direktion des RGZM im Nebenamt).
Der Runderlass vom 10.06.1950 gab diesem Auftrag seine nähere Inhaltsbestimmung;
vor allem wurde die weiter andauernde Gültigkeit der auch für
die Vorkriegszeit zitierten Gesetze für Preußen, Hessen und
Bayern, entsprechend der Landesteile, festgelegt. Die verantwortlichen
Archäologen hießen jetzt staatliche Vertrauensmänner für
Bodendenkmalpflege. Auch die große Bedeutung der wieder zu aktivierenden
ehrenamtlichen Bodendenkmalpflege wurde herausgestellt.
Am 24.01.1951 legte ein ministerialer Runderlass die Zugehörigkeit
des Kreises Kreuznach zum Bodendenkmalpflegebezirk Mainz aus archäologisch-historischen
Gründen fest.
Für das Jahr 1953 ist dann bei Karl Heinz Esser (MZ 48/49, 1953/54,
172) zu lesen:
"Anläßlich der Emeritierung des bisherigen Bodendenkmalpflegers
von Rheinhessen, Prof. Dr. G. Behrens, und der Neuabgrenzung des Aufgabenbereiches
des Römisch-Germanischen Zentralmuseums beauftragte das Kultusministerium
des Landes Rheinland-Pfalz im April 1953 Dr. Schermer mit der Wahrung
der Bodendenkmalpflege in Rheinhesse

Dr.
Schermer ist seit Mai 1952 als Volontär und seit November 1953 als
städt. Angestellter am Museum tätig und bearbeitet hier das
Sachgebiet der Vor- und Frühgeschichte. Mit der offiziellen Übertragung
der rheinhessischen Bodendenkmalpflege an die Fachkraft des Altertumsmuseums
der Stadt Mainz und deren Finanzierung durch Landesmittel wurden einerseits
die Fortführung der 150jährigen Tradition unseres Museums und
andererseits die sinnvolle und unter den heutigen Verhältnissen einzig
mögliche Wahrung dieser gesetzlich festgelegten Landesaufgabe gewährleistet."
Dr. Heinz Schermer, der neue staatliche Vertrauensmann, formuliert sofort
vehement die Notwendigkeiten für eine effektive Sach- und Personalausstattung
(Briefe vom 01.09.1953 und 01.09.1954) und betont: "Es erweist sich
nach dem Vorhergesagten als unbedingt notwendig, ein rheinhessisches Bodendenkmalamt
als Landesdienststelle zu schaffen."
Am 15.09.1955 starb H. Schermer unerwartet, und am 01.11.1955 übernahm
Dr. Bernhard Stümpel - bis dahin Museumsvolontär - seine Aufgabe.

Seit dem 1. April 1956 arbeitete dann "die Bodendenkmalpflege in
Rheinhessen und dem Kreis Kreuznach endlich im Rahmen einer eigenen Dienststelle
(Landesdienst für Vor- und Frühgeschichte). Räumlich dem
Altertumsmuseum der Stadt Mainz angeschlossen, setzte der Landesdienst
die bewährte Zusammenarbeit zwischen Bodendenkmalpflege und diesem
Institut fort. Als wissenschaftliche Angestellte zur Unterstützung
des kommissarischen Leiters konnte Dr. Waltraud v. Pfeffer gewonnen werden,
die am 1. Juli 1956 ihren Dienst antrat."
(B. Stümpel, MZ 53, 1958, 61)

Aufgaben
und Ziele der archäologischen Denkmalpflege beschrieb B. Stümpel
1959 im Beiheft 3 des Mitteilungsblattes zur rheinhessischen Landeskunde,
S. 5ff.
Nach fast zehnjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit wurde B. Stümpel
am 01.06.1964 mit der hauptamtlichen Leitung des Amtes betraut, das nun
auch nicht mehr "Landesdienst...", sondern "Staatliches
Amt für Vor- und Frühgeschichte" hieß.
Ab dem 01.01.1967 übernahm das Land das Altertumsmuseum der Stadt
Mainz, fortan unter dem Namen Mittelrheinisches Landesmuseum. Das Land
hatte damit die Gesamtverantwortung für Museum und Bodendenkmalpflege
in der Hand, also auch die Erforschung und Darstellung der archäologischen
Stadtgeschichte von Mainz.
Zehn Jahre nach der von B. Stümpel vorgenommenen Standortbestimmung
der archäologischen Bodendenkmalpflege (1959) griff der Speyerer
Amtsleiter Karlwerner Kaiser das Thema 1969 erneut auf und beschreibt
in der Zeitschrift "Pfälzer Heimat" (Heft 3, Oktober 1969,
S. 119ff.) die Zusammenhänge, das Werden und die Aufgaben der staatlichen
Bodendenkmalpflege in Rheinhessen-Pfalz.
Seit Mitte der siebziger Jahre mehrten sich in den Rechenschaftsberichten
die Hinweise und Klagen auf die sich immer mehr öffnende Kluft zwischen
Personalausstattung und der wachsenden Aufgabenfülle im Gelände,
bzw. der restauratorischen und wissenschaftlichen Auswertung. Der Einsatz
von Zivildienstleistenden brachte seit 1977 eine gewisse Entlastung.
Durch die Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Denkmalschutz-
und -pflegegesetzes am 23.03.1978 verloren die bis dahin 4 selbständigen
staatlichen Ämter für Vor- und Frühgeschichte in Trier,
Speyer, Koblenz und auch Mainz ihre Eigenständigkeit und bildeten
von nun an eine Abteilung des Landesamtes für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz.
Die leitenden Archäologen begrüßten diese Organisationsform
nicht.
Zum 1. Januar 2007 wurde der Sitz der "Generaldirektion Kulturelles
Erbe Rheinland-Pfalz" eingerichtet, unter deren Dach in der Folgezeit
das Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz sowie die Landesmuseen
in Mainz, Trier und Koblenz stufenweise zusammengeführt wurden. Als
obere Landesbehörde ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe direkt
dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur nachgeordnet.
Sitz der neuen Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) ist Mainz.
Die Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Direktionen:
Burgen, Schlösser, Altertümer, Landesdenkmalpflege und Landesarchäologie
weitergeführt. Die Direktorinnen und Direktoren leiten ihre Einrichtungen
selbstständig im Rahmen abgestimmter Zielvorgaben.
An der Spitze der Generaldirektion steht eine Generaldirektorin oder ein
Generaldirektor. Sie oder er wird vom Ministerpräsidenten auf Vorschlag
des für Kultur zuständigen Ministeriums ernannt. Am 1. August
2008 wurde der bisherige Direktor des Landesmuseums Koblenz, Diplom-Ingenieur
Thomas Metz zum neuen Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)
ernannt.
Zu Metz´ Stellvertreter wurde mit gleichem Datum der Landesarchäologe
Gerd Rupprecht bestellt.